Diverse Therapien, Physiotherapie und Infiltrationen hätten bis jetzt nichts genützt, eine Operation sei derzeit nicht möglich (vgl. pag. 1007 Z. 35 ff. und Z. 40 f.). Er habe die Arbeit als Tätowierer und Coiffeur aufgeteilt, so dass er jeweils die Körperhaltung wechseln könne. Konkret will der Beschuldigte von Montag bis Mittwoch als Tätowierer arbeiten und von Donnerstag bis Sonntag als Coiffeur (pag. 1013 Z. 28 ff.). Ansonsten ist er gemäss seinen eigenen, in der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigten Angaben gesund (vgl. pag. 1003 Z. 8 ff.).