Von diesen Urteilen unbeeindruckt machte sich der Beschuldigte dann ab Sommer 2016 der im vorliegenden Verfahren beurteilten qualifizierten BetmG-Widerhandlungen (in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche gemäss Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 848) schuldig. Dafür resultiert nun erstmals eine Freiheitsstrafe. Den Beschuldigten plagen angeblich seit der Untersuchungshaft, während welcher er viel Gewicht (27 kg) verloren hat, Rückenprobleme. Gemäss seinen eigenen Angaben erlitt er einen Bandscheibenvorfall. Diverse Therapien, Physiotherapie und Infiltrationen hätten bis jetzt nichts genützt, eine Operation sei derzeit nicht möglich (vgl. pag.