15 nung des Ausweises zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 40.00 (pag. 948). Und mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 27. Oktober 2016 schliesslich wurde der Beschuldigte wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu CHF 40.00 verurteilt (pag. 948). Von diesen Urteilen unbeeindruckt machte sich der Beschuldigte dann ab Sommer 2016 der im vorliegenden Verfahren beurteilten qualifizierten BetmG-Widerhandlungen (in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche gemäss Ziff.