Dieser Verurteilung liegt der Sachverhalt zu Grunde, dass der Beschuldigte eine Pistole, mit welcher ein Kollege in Grenchen zwei Mal durch eine Wohnungstüre geschossen hatte (versuchte vorsätzliche Tötung), bei sich im Keller versteckte und erst nachträglich herausrückte. Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 27. Mai 2015 wurde der Beschuldigte sodann wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beschimpfung sowie Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern zu einer nunmehr unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 40.00 und CHF 300.00 Busse verurteilt (pag. 948).