Seine Freizeit will der Beschuldigte zuletzt in die Renovation des Salons investiert haben (vgl. pag. 1007 Z. 13 f.). In der oberinstanzlichen Verhandlung machte er zudem erstmals geltend, er habe zwei Freunde in der Schweiz – F.________ und seine Kollegin M.________ (pag. 1007 Z. 19 ff., pag. 1012 Z. 8 f. und Z. 11 ff.). Wobei er zu F.________ gemäss eigenen Aussagen erst seit der erstinstanzlichen Verhandlung im Dezember 2019, also erst seit rund einem halben Jahr engen Kontakt hat (vgl. pag. 1012 Z. 1 ff.).