Dazwischen war der Beschuldigte über weite Strecken arbeitslos. Für eine Dauer von mehr als fünf Jahren bezog er Sozialhilfeleistungen im Umfang von total CHF 66'492.75 (pag. 578). Seit der Entlassung aus der Untersuchungshaft am 1. Mai 2019 bis zur Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit als Coiffeur/Tätowierer im Juli 2020 war er wieder sozialhilfeabhängig. Zudem hat der Beschuldigte hohe Schulden. Gemäss dem oberinstanzlich eingeholten Betreibungsregisterauszug, datierend vom 21. August 2020 (pag. 953 ff.), belaufen sich diese aktuell auf über CHF 200'000.00. Seine Freizeit will der Beschuldigte zuletzt in die Renovation des Salons investiert haben (vgl. pag.