14 gemäss aktuellem Leumundsbericht seit dem 25. Juli 2020 auch im neu eröffneten «G.________ (Tattoo- und Coiffeurgeschäft)» selbständig ausführt. Unklar ist, ob die «G.________ (Tattoo- und Coiffeurgeschäft) GmbH» bereits im Handelsregister eingetragen ist; das von der Verteidigung eingereichte und von ihr als «Elektronische Anmeldung der GmbH-Gründung» betitelte Dokument gibt darüber keinen Aufschluss (vgl. pag. 993 ff.). Dazwischen war der Beschuldigte über weite Strecken arbeitslos.