13 Dennoch habe das Bundesgericht auch in diesem Fall die Anordnung einer Landesverweisung bestätigt. Auch im vorliegenden Fall sei die Landesverweisung zu bestätigen, die Dauer auf 5 Jahre festzulegen und im SIS auszuschreiben (vgl. zum Ganzen pag. 1019 f.). 8.4 Beurteilung durch die Kammer