Dort sei eine Landesverweisung von 6 Jahren angeordnet worden. Der betroffene Algerier, ein selbständiger Coiffeur, lebe mit seiner Frau und seinen zwei Kindern zusammen und seit 25 Jahren in der Schweiz. Er habe zwei kleine Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und sei noch nie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.