Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten seien katastrophal, er habe Schulden in der Höhe von mindestens CHF 200'000.00. Man spreche vorliegend von einer Anwesenheitsdauer in der Schweiz von 19 Jahren. Immerhin die Hälfte seines Lebens und die prägenden Jahre habe der Beschuldigte aber in Kuba verbracht. Auch die gesundheitlichen Probleme stünden einer Landesverweisung nicht entgegen, eine Behandlung sei auch in Kuba möglich. Auch die Wiedereingliederung in Kuba sei möglich, der Beschuldigte habe dort Tanten, er spreche fliessend Spanisch, sei dort zur Schule gegangen und habe sich schliesslich auch in der Schweiz in einem multikulturellen Umfeld bewegt – zumindest bis vor kurz-