Der Beschuldigte zahle auch keine Unterhaltsbeiträge. Klar sei die Trennung von den Kindern hart, dies sei aber bei jeder Landesverweisung der Fall, da sei das Bundesgericht sehr streng. Man könne den Kontakt über moderne Kommunikationsmittel aufrechterhalten. Die soziale, kulturelle oder persönliche Integration in der Schweiz sei einfach gering. Die Niederlassungsbewilligung sei zwar schon gültig – aber nur, weil das Verfahren um Verlängerung noch sistiert sei. Ob das nach dem Urteil der Kammer so bleibe sei aber unklar. Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten seien katastrophal, er habe Schulden in der Höhe von mindestens CHF 200'000.00.