Gemäss Bundesgericht müsse die Katalogtat einen gewissen Schweregrad erreichen, so dass für die Landesverweisung eine Notwendigkeit bestehe. In all den von ihr zitierten Fällen, in denen das Bundesgericht die Anordnung einer Landesverweisung bestätigt habe (BGer 6B_50/2020 vom 3. März 2020; 6B_344/2020 vom 9. Juli 2020; 2C_440/2020 vom 23. Juli 2020), sei der Betroffene schon früher zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Diesen Tätern habe man eine Chance gegeben, trotzdem seien sie wieder straffällig geworden. Vorliegend sei es anders; es sei das allererste Mal, dass der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wor-