Es stimme zwar, dass seine Kinder nicht bei ihm wohnten, sondern bei deren Mutter. Er kümmere sich aber sehr um sie und verbringe viel Zeit mit den 8- und 10-jährigen Kindern, was auch für die Kindsmutter wichtig sei. Für die Kinder sei ein Leben in Kuba unzumutbar, da ihre Mutter hier in der Schweiz lebe. Eine Landesverweisung würde somit bedeuten, dass die Kinder ihren Vater fünf Jahre lang nicht mehr sehen würden. Dass der Beschuldigte mit der Familie eine nahe, echte und tatsächlich gelebte Beziehung lebe, sei eindeutig.