8.2 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung macht einen schweren persönlichen Härtefall geltend. Sie beantragt, es sei von der Anordnung einer Landesverweisung abzusehen (pag. 1015). Zur Begründung führte Rechtsanwältin C.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung im Wesentlichen aus, ihr Klient lebe bereits seit 20 Jahren in der Schweiz, werde zum allerersten Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und habe die ganze Familie hier in der Schweiz – seine Mutter, seine Kinder und die Halbschwestern, für die er eine Vaterrolle eingenommen habe. Es stimme zwar, dass seine Kinder nicht bei ihm wohnten, sondern bei deren Mutter.