19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 4. Das Urteil sei dem Bundesamt für Polizei (Art. 28 Abs. 2 BetmG) und der Stadt Biel, Öffentliche Sicherheit, Einwohner und Spezialdienste, Bereich Migration (Art. 82 VZAE) mitzuteilen.» 5. Wechsel der Verteidigung Rechtsanwalt J.________ teilte mit Schreiben vom 28. September 2020 unter Beilage einer vom gleichen Tag datierenden Vollmacht mit, der Beschuldigte habe ihn mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt; er ersuchte um Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung (pag. 1040).