5. der weiteren Verfügung betreffend Einziehung der beschlagnahmten Drogen und Gegenstände zur Vernichtung. II. 1. A.________ sei zu einer Landesverweisung von 5 Jahren zu verurteilen. 2. Die Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) sei im Schengener Informationssystem auszuschreiben. Im Weiteren sei zu verfügen: 4 1. Das Honorar der amtlichen Verteidigerin sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).