_ beantragte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung ihrerseits Folgendes (pag. 1018): «Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 5. Dezember 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der Geldwäscherei, unter Auferlegung von 1/10 der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung; 2. der Schuldsprüche wegen mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das