3. Die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens seien gerichtlich festzusetzen und vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen. 4. A.________ sei für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte im Berufungsverfahren eine Entschädigung in der Höhe der heute eingereichten Kostennote auszurichten.»