3 Die Unterlagen wurden in der oberinstanzlichen Verhandlung zu den Akten erkannt (pag. 1001). Schliesslich wurde der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 28. August 2020 erneut zu Person und Sache einvernommen (pag. 1002 ff.). Rechtsanwältin C.________ reichte im Termin eine Bestätigung der Sozialdienste der Stadt Biel vom 21. August 2020 (pag. 1022) sowie Fotos des Coiffeurgeschäfts des Beschuldigten (pag. 1023) ein, welche allesamt zu den Akten erkannt wurden.