von Sommer 2016 bis am 2. Juli 2018 [recte: in Biel und anderswo in der Schweiz] (Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 848) sowie der Nichtabgabe von Ausweisen trotz behördlicher Aufforderung, begangen in der Zeit vom 25. März 2018 bis 30. März 2018 in Biel (Ziff. II.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 848), schuldig. Sie verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten.