Andererseits dürfte die Beschuldigte aufgrund ihrer Erfahrung als langjährige Politikerin durchaus eine gewisse Sensibilität entwickelt haben dafür, welche Wirkung Äusserungen gegenüber Dritten entfalten können. Auffällig ist sodann, dass die Beschuldigte die Unterscheidung zwischen Betrug und anderen Tatbeständen in ihrem Schreiben vom 23. Oktober 2017 selber angewendet hat. So schrieb sie: «Es ist für mich unverständlich, dass eine mehrfache Betrügerin, Urkundenfälscherin usw. unentgeltlich das Regional-, Ober- und Bundesgericht beanspruchen kann, ich hingegen für alles und jedes zahlen muss» (pag.