14 In diesem Zusammenhang ist zudem einerseits anzumerken, dass die Beschuldigte entgegen ihrer Darstellung als K.________(Legislativpolitikerin) auch zahlreiche Vorstösse im Bereich der Sicherheitspolitik eingereicht hat und sich somit auf legislativer Ebene durchaus auch mit Strafrecht befasste (www.________, besucht am 15. März 2021). Andererseits dürfte die Beschuldigte aufgrund ihrer Erfahrung als langjährige Politikerin durchaus eine gewisse Sensibilität entwickelt haben dafür, welche Wirkung Äusserungen gegenüber Dritten entfalten können.