So war die Beschuldigte, wie bereits erwähnt, als Privatklägerin über mehrere Instanzen hinweg in das Verfahren gegen die Straf- und Zivilklägerin involviert und hat dort zur Kenntnis genommen, dass die Straf- und Zivilklägerin im Zusammenhang mit ihrem Umgang mit Geld wegen verschiedener Tatbestände angeklagt worden war. Die Beschuldigte hat somit erfahren, dass das Verhalten der Strafund Zivilklägerin, welches von der Beschuldigten generell als «bescheissen» bezeichnet wird, strafrechtlich je nach den konkreten Umständen unterschiedlich benannt wurde.