Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht glaubhaft, wenn die Beschuldigte angibt, sie habe den Begriff «Betrügerin» umgangssprachlich verstanden und benutzt, zumal sie ihn nicht etwa im familiären Umfeld, sondern im juristischen Kontext in einer Parteieingabe an ein Gericht verwendet hat. Unter Berücksichtigung der juristischen Vorgeschichte, welche der Beschuldigten wohl bekannt war, hatte die Verwendung des Begriffs «Betrügerin», gerade in einem offiziellen und juristischen Kontext wie einem Gerichtsverfahren, eine andere Qualität als eine rein umgangssprachliche.