Diese Klage zog die Beschuldigte aufgrund der Höhe des Kostenvorschusses sowie der Forderung, die Akten im Doppel und mit Aktenverzeichnis einzusenden, wieder zurück. Im Rahmen dieses Klagerückzugs erfolgten die Äusserungen der Beschuldigten zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin. Aus dieser Vorgeschichte ergibt sich, dass dem Schreiben vom 23. Oktober 2017 eine langjährige juristische Aufarbeitung des Sachverhalts zwischen der Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin vorausgegangen war. Dieses Verfahren war über mehrere Instanzen hinweg geführt worden und die Beschuldigte war als Partei darin involviert gewesen.