Dabei gilt es zunächst, die Äusserungen der Beschuldigten über die Straf- und Zivilklägerin im Kontext zu betrachten, in dem sie erfolgt sind: Gegen die Straf- und Zivilklägerin waren in einem Strafverfahren verschiedene Vorwürfe – darunter auch mehrere Vorwürfe wegen Betrugs – erhoben worden. Die Beschuldigte nahm an diesem Verfahren als Privatklägerin teil. Vor der ersten Instanz führten diese Vorwürfe teils zu Schuld-, teils zu Freisprüchen (edierte Akten SK 2015 14 pag. 1879 ff.). Dieses Urteil wurde oberinstanzlich überprüft. Dabei wurde die Strafund Zivilklägerin vom Vorwurf des Betrugs zum Nachteil der Beschuldigten freigesprochen.