12 fache Betrügerin» im umgangssprachlichen Sinn als Überbegriff für das Verhalten der Straf- und Zivilklägerin verwendet habe, auf ihre Glaubhaftigkeit hin zu prüfen. Nachdem die Kammer bereits im Rahmen der Aussagenwürdigung gewisse Zweifel an der Glaubhaftigkeit dieser Aussagen festgestellt hat, sind diese in einem nächsten Schritt den weiteren Beweismitteln gegenüberzustellen. Dabei gilt es zunächst, die Äusserungen der Beschuldigten über die Straf- und Zivilklägerin im Kontext zu betrachten, in dem sie erfolgt sind: