Es seien ja nicht alle Leute, die mal an einem Verfahren beteiligt gewesen seien, keine Laien mehr. Auch aus der Unterscheidung von Betrug und Urkundenfälschung in ihrem Schreiben könne man nicht schliessen, dass sie den Begriff «Betrug» nicht im umgangssprachlichen Sinn gemeint habe und den juristischen Unterschied gekannt habe. Selbst im rechtlichen Sinn sei der Gebrauch einer gefälschten Urkunde einem Betrug ähnlich. Die Nähe zwischen diesen beiden Delikten sei nicht zu bestreiten. Die Verwendung dieser Begriffe liefere deshalb keinen Hinweis auf ein exaktes Wissen darüber.