Aus den Schreiben und den dokumentierten Gesprächen mit der Beschuldigten im vorliegenden Verfahren sei zudem erkennbar, dass sie in juristischen Belangen eine Laiin und im Verfahren rasch überfordert sei. Der Schluss, dass sie aufgrund ihrer Beteiligung am früheren Verfahren juristische Kenntnisse habe, sei falsch. Es seien ja nicht alle Leute, die mal an einem Verfahren beteiligt gewesen seien, keine Laien mehr.