Das Urteil wurde der Beschuldigten eröffnet (pag. 19). Es wurde vom Bundesgericht bestätigt und ist somit rechtskräftig (edierte Akten SK 2015 14 pag. 3355; Urteil des Bundesgerichts 6B_1391/2016 vom 12. Januar 2017). 12.2.3 Schreiben an das Obergericht des Kantons Bern vom 24. November 2016 Im Schreiben der Beschuldigten an das Obergericht des Kantons Bern vom 24. November 2016 teilte diese mit, dass für sie der Freispruch nicht nachvollziehbar sei und das Urteil sie am Rechtsstaat zweifeln lasse (edierte Akten SK 2015 14 pag. 3288 f.) 12.3 Gesamtwürdigung