Die Zivilklage von A.________ wurde auf den Zivilweg verwiesen (pag. 11 ff.). Aus dem Urteil geht weiter hervor, dass die Straf- und Zivilklägerin noch in zwei weiteren Punkten wegen Betrugs angeklagt worden war und auch von diesen Vorwürfen teilweise bereits erstinstanzlich, teilweise oberinstanzlich freigesprochen worden war. Hingegen wurde die Straf- und Zivilklägerin wegen vollendeter versuchter Erpressung, Verletzung des Schriftgeheimnisses und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Das Urteil wurde der Beschuldigten eröffnet (pag.