Erstaunlicherweise sei das Obergericht zum Schluss gekommen, dass kein Betrug vorliege. Dieser Entscheid sei vom Obergericht gefällt worden, obschon die Beweiswürdigung ihrer Meinung nach diejenige des Regionalgerichts stütze (pag. 9). 12.2.2 Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 15 14 vom 7. Juli 2016 Im Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 15 14 vom 7. Juli 2016 wurde die Straf- und Zivilklägerin freigesprochen von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen in der Zeit vom 19. Oktober 2007 bis 7. Dezember 2007 in J.________, z.N. A.________. Die Zivilklage von A.______