10 zu ihrem Nachteil gekommen sei und gibt einige Eckdaten aus dem Strafverfahren gegen die Straf- und Zivilklägerin wieder. Insbesondere gab sie an, sie sei über das Urteil des Regionalgerichts erleichtert gewesen, den Akten könne jedoch entnommen werden, dass das Urteil ans Obergericht weitergezogen worden sei, auch das Bundesgericht sei noch zweimal bemüht worden. Erstaunlicherweise sei das Obergericht zum Schluss gekommen, dass kein Betrug vorliege.