Rahmen der Gesamtwürdigung eingehend auf ihre Glaubhaftigkeit zu prüfen (siehe Ziff. 12.3.2 unten). 12.2 Weitere Beweismittel 12.2.1 Schreiben «Rückzug der Klage gegen C.________» vom 23. Oktober 2017 Ausgangspunkt für das vorliegende Verfahren ist das Schreiben der Beschuldigten «Rückzug der Klage gegen C.________» vom 23. Oktober 2017 (pag. 8). Das als «Rückzug der Klage gegen C.________» bezeichnete Schreiben wurde an das Bezirksgericht H.________ gerichtet und zwar an mehrere Personen – der Brief beginnt mit der Anrede «Sehr geehrte Damen und Herren».