12.1.4 Aussagenanalyse In Betrachtung der soeben ausgeführten Aussagen der Beschuldigten fällt zunächst auf, dass die Beschuldigte immer wieder auf die in der Vergangenheit liegenden Erlebnisse mit der Straf- und Zivilklägerin zu sprechen kam, welche sie offenbar stark beschäftigen und frustrieren. Die Beschuldigte schilderte anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme glaubhaft ihre Empörung über das Verhalten der Straf- und Zivilklägerin, welches sie als «bescheissen» bezeichnet und unethisch findet (pag. 386 f. Z. 41 ff.).