In der Folge führte die Beschuldigte aus, wie sie die Straf- und Zivilklägerin an einer Gesundheitstagung kennengelernt und für eine Therapie ihres Vaters engagiert habe, weil sie selber nach einem schweren Autounfall gute Erfahrungen mit Kraniosakraltherapie gemacht habe. Deshalb sei es unfair zu sagen, sie habe eine Heilerin engagiert, es sei ganz anders gewesen (pag. 392 Z. 1 ff.). 12.1.4 Aussagenanalyse