391 Z. 1 ff.). Zum Schluss ergänzte die Beschuldigte, sie sei verunsichert gewesen, was sie an der heutigen Verhandlung sagen dürfe, weil Medienleute da seien. Das andere sei von ihr aus gesehen nicht rufschädigend gewesen, das habe ja niemand gewusst, die Journalisten hätten diesen Brief ja nicht erhalten. Niemand habe gewusst, was sie in diesem Brief geschrieben habe. Deshalb habe er gar nicht rufschädigend sein können. Die Medien würden ja auch immer wieder versuchen, sie in die Pfanne zu hauen.