Und dann habe es zwischendurch geheissen, sie sei Sozialhilfeempfängerin, aber trotzdem, wie viel sie verdiene und von diesem Erbe und dem Ferienhaus, dass sie verkauft habe. Das Ganze sei einfach ein bisschen suspekt (pag. 390 Z. 24 ff.). Diese Gelder [unentgeltliche Rechtspflege] und Sozialhilfegelder müsse man zurückgeben. Aber wenn sie immer einen anderen Wohnort habe und immer den Kanton wechsle, wisse sie nicht, ob man das herausfinde. Die Straf- und Zivilklägerin habe zudem einmal, als man sie nicht gefunden habe für eine Gerichtsverhandlung, gesagt, sie sei nach Thailand entführt worden.