8 Auf Frage, ob ihr bewusst sei, dass eine beschuldigte Person das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege habe, wenn sie mittellos sei, gab die Beschuldigte an, dies sei ihr bewusst. Die Straf- und Zivilklägerin habe jedoch angegeben, dass sie viele prominente Leute behandle und mittlerweile CHF 300.00 in der Stunde erhalte. Und sie habe auch von diesem Erbe gesprochen. Und dann habe es zwischendurch geheissen, sie sei Sozialhilfeempfängerin, aber trotzdem, wie viel sie verdiene und von diesem Erbe und dem Ferienhaus, dass sie verkauft habe.