Auf die Frage, wie sie darauf gekommen sei, dass es neben dem Verfahren, in das sie involviert gewesen sei, noch weitere Betrugsfälle gebe, erwiderte die Beschuldigte zunächst, es stehe in ihren Ordnern, dass da noch mehr gewesen sei. Auf Vorhalt, wonach es sich dabei um dasselbe Verfahren wie ihr eigenes gehandelt habe, gab sie an, es sei anzunehmen, dass die Straf- und Zivilklägerin noch andere Strafverfahren habe, wenn sie sechs verschiedene Anwälte brauche (pag. 390 Z. 2 ff.).