Dennoch habe sie die Straf- und Zivilklägerin «Betrügerin» genannt. Daraufhin gab die Beschuldigte an, sie habe dies gesagt, weil die Straf- und Zivilklägerin an so vielen Orten «beschissen» habe, jahrelang und immer wieder. Um ihre Zivilklage gegen die Straf- und Zivilklägerin in H.________ geltend zu machen, hätte sie viel finanziellen und zeitlichen Aufwand betreiben müssen. Sie habe einfach gefunden, dass sie nicht mehr weitermachen könne. Deshalb habe sie das dann so geschrieben. Sie wisse halt noch mehr über diese Geschichte, etwa, dass die Straf- und Zivilklägerin vor Bundesgericht gewesen sei, damit sie keine Sozialhilfe zurückzahlen müsse.