Auch die Geschichten mit den anderen Leuten. Die beiden Staatsanwältinnen, auf deren Schreiben sie an der letzten Gerichtsverhandlung verwiesen habe, hätten das so gut gesagt, dass sie da nichts mehr dazu sagen könne (pag. 388 Z. 33). Die Beschuldigte wurde weiter konfrontiert damit, sie hinterlasse nicht den Eindruck, sie sei eine juristische Laiin, da sie juristische Begriffe benutze, an mehreren Verfahren dabei gewesen sei und den Freispruch der Straf- und Zivilklägerin zur Kenntnis genommen habe. Dennoch habe sie die Straf- und Zivilklägerin «Betrügerin» genannt.