7 (pag. 388 Z. 23 ff.). Auf den Hinweis der Vorsitzenden, wonach es gerade umgekehrt sei, gab sie an: «Eben, das kann ich doch nicht unterscheiden» (pag. 388 Z. 29 ff.). Auf den erneuten Vorhalt der Kammer, wonach sie die Abänderung des Urteils des Regionalgerichts in I.________ und somit den Freispruch der Straf- und Zivilklägerin zur Kenntnis genommen habe, gab sie an, es sei vermutlich einfach das Ganze, das sich so summiert habe. Auch die Geschichten mit den anderen Leuten.