Auf Vorhalt, wonach man wegen der Begründung im Schreiben den Eindruck erhalte, sie wisse, was der Unterschied sei, antwortete sie: «Nein, ich wusste den Unterschied ja nicht. Also doch, sie wurde ja rechtskräftig verurteilt, für die Urkundenfälschung und die Erpressung, das steht ja auch in den Dokumenten. Das ist doch Betrug, oder nicht?» (pag. 388 Z. 1 ff.). Betrug sei für sie der Übergriff, vor allem auf Hochdeutsch. Auf Mundart würde sie vielleicht sagen «beschissen». Für sie sei das einfach so. In der Folge führte die Beschuldigte aus: «Es heisst ja, Betrug ist, wenn es… Was steht dort?