Sie habe es dann ans Verwaltungsgericht [vermutlich gemeint: Obergericht] weiterziehen wollen, weil es einfach so nicht weitergehen könne. Vor allem, weil sie [die Straf- und Zivilklägerin] ja kranken Leuten «geholfen» habe. Sie habe nicht fair gefunden, dass die Straf- und Zivilklägerin Leute ausnütze, die krank seien und letzte Hoffnung haben. Ethisch habe sie gefunden, dass man das stoppen müsse (pag. 286 f. Z. 44 ff.).