221 Z. 12 ff.). Inhaltlich hob sie die Passage in ihrem eigenen Schreiben hervor, wonach sie der Auffassung gewesen sei, dass keine Drittpersonen Kenntnis erhalten würden vom Schreiben ans Bezirksgericht H.________ und dass die Bezirksrichter unter Datenschutz gestanden seien (pag. 222 Z. 1 ff.).