28 Z. 91 ff.; Anmerkung der Kammer: Dieser Vorhalt war insofern ungenau, als dass das Regionalgericht O.________ die Straf- und Zivilklägerin nicht in Bezug auf den Vorwurf zum Nachteil der Beschuldigten, sondern in Bezug auf einen anderen Betrugsvorwurf freigesprochen hat). Weiter forderte die Beschuldigte die Staatsanwaltschaft auf, sich alle Dokumente anzuschauen. C.________ habe verschiedene Verfahren am Laufen gehabt, bevor die Sache mit ihr ins Laufen gekommen sei. Man solle bitte die Dossiers lesen, nicht nur ihre, sondern alle (pag. 28 Z. 102 ff.). Sie habe nicht gedacht, dass der Brief öffentlich einsehbar würde (pag.