28 Z. 81 ff.). Auf Vorhalt, wonach die Straf- und Zivilklägerin bereits vom Regionalgericht O.________ vom Verdacht des Betrugs freigesprochen worden sei, gab sie an, auch das stehe im Brief, die Polizei müsse in den Unterlagen des Regionalgerichts nachschauen. Weiter stellte die Beschuldigte die Frage in den Raum, weshalb C.________ das Urteil weitergezogen habe vors Obergericht, wenn sie ja anscheinend freigesprochen worden sei. Sie verstehe nicht, wieso der Anwalt von C.________ nicht korrekt über das Urteil von damals informiert sei. C.________ sei doch damals verurteilt worden (pag. 28 Z. 91 ff.;