Auf Frage, wie sie darauf gekommen sei, dass die Straf- und Zivilklägerin eine Betrügerin sei, verwies sie auf «die Klage» und überreichte der Polizei eine Kopie des Schreibens «Rückzug der Klage gegen C.________» (pag. 28 Z. 74 ff.). Auf Frage, ob sie gewusst habe, dass die Straf- und Zivilklägerin vom Obergericht des Kantons Bern vom Vorwurf des Betrugs rechtskräftig freigesprochen worden war, antwortete die Beschuldigte: «Ich verweise erneut auf die Aussagen des Regionalgerichts I.________. Man kann dies erneut im genannten Schreiben nachlesen. Mehr möchte ich nicht dazu sagen» (pag. 28 Z. 81 ff.).