12. Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die relevanten Beweismittel und deren Inhalt korrekt und ausführlich wiedergegeben. Darauf wird verwiesen (pag. 246 ff., S. 7 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Nachfolgend werden lediglich die Aussagen der Beschuldigten sowie die wichtigsten weiteren Beweismittel zusammengefasst aufgeführt, bevor die vorhandenen Beweismittel einer gesamthaften Würdigung unterzogen werden. 12.1 Aussagen der Beschuldigten 12.1.1 Einvernahme vom 25. Januar 2018 Die Beschuldigte hat sich erstmals am 25. Januar 2018 zur Sache geäussert (pag.